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BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 473/71 - Aufrechnung mit Gegenansprüchen; Gerichte für Patentstreitsachen; Zuständigkeit für Klage
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.05.1972, Az.: 3 AZR 473/71
Aufrechnung mit Gegenansprüchen; Gerichte für Patentstreitsachen; Zuständigkeit für Klage
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 29.09.1971 - 8 Sa 18/71
Fundstellen:
BB 1972, 1096
DB 1972, 2167
BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 473/71
Amtlicher Leitsatz:
1. Rechnet in einem vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführten Rechtsstreit die beklagte Partei mit Gegenansprüchen auf, für deren Geltendmachung im Wege der Klage die Gerichte für Patentstreitsachen zuständig sind, so führt dies nicht dazu, daß das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Klage unzuständig wird.
2. Die Arbeitsgerichte haben wie auch sonst im Verhältnis zu den ordentlichen Gerichten auch in diesem Falle über die Gegenforderung mitzuentscheiden (Bestätigung und Fortentwicklung von BGH 30.01.1958 VII ZR 33/57 = BGHZ 26, 304 = AP Nr. 1 zu § 390 BGB; BAG 21.04.1966 5 AZR 536/65 = AP Nr. 43 zu § 256 ZPO).