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BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 11/72 - Persönliche Angriffe gegen Richter; Schreiben der Prozeßparteien; Richterablehnung; Mündliche Verhandlung; Senat in voller Besetzung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.05.1972, Az.: 1 AZR 11/72
Persönliche Angriffe gegen Richter; Schreiben der Prozeßparteien; Richterablehnung; Mündliche Verhandlung; Senat in voller Besetzung
Fundstelle:
AP Nr. 2 zu § 42 ZPO
BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 11/72
Amtlicher Leitsatz:
1. Persönliche Angriffe gegen Richter enthaltende Schreiben der Prozeßparteien rechtfertigen in aller Regel eine Ablehnung nach ZPO § 42 oder ZPO § 48 nicht.
2. Eine Entscheidung über eine Richterablehnung nach ZPO § 42 oder ZPO § 48 muß - auch außerhalb der mündlichen Verhandlung - durch den Senat in voller Besetzung ergehen.