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BFH, Anhängig - V R 19/19 - Masseverbindlichkeit; Forderungen
Bundesfinanzhof
Anhängig, Az.: V R 19/19
Masseverbindlichkeit; Forderungen
Verfahrensgang:
vorgehend:
FG Köln - 11.04.2019 - AZ: 12 K 2583/17
Hinweis:
20-08-2020
Erledigung durch:
Beschluss vom 07.05.2020
Anmerkung:
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 07.05.2020
Rechtsfrage:
- 1.
Reicht es für die Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 270 Abs. 1 S. 2 InsO i.V.m. § 55 Abs. 4 InsO aus, dass der vorläufig eigenverwaltende Schuldner --vergleichbar dem vorläufigen Insolvenzverwalter-- während des Eröffnungsverfahrens Forderungen einzieht und hierdurch Steuern begründet werden?
- 2.
Ist der Schuldner im Rahmen des Verfahrens der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter i.S.v. § 55 Abs. 4 InsO rechtlich vergleichbar und damit entsprechend auf die vorläufige Eigenverwaltung nach § 270a anwendbar?