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BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73 - Wahlvorstandsmitglied; Fortzahlung des Lohnes; Darlegungslast; Beweislast; Versäumnis der Arbeitszeit; Betätigung im Wahlvorstand
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.06.1973, Az.: 1 AZR 170/73
Wahlvorstandsmitglied; Fortzahlung des Lohnes; Darlegungslast; Beweislast; Versäumnis der Arbeitszeit; Betätigung im Wahlvorstand
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 09.02.1973 - 3 Sa 553/72
Fundstellen:
BetrR 1973, 459
DB 1973, 1955 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73
Amtlicher Leitsatz:
Ein Wahlvorstandsmitglied, das einen Anspruch auf Fortzahlung seines Lohnes geltend machen will, hat darzulegen und zu beweisen, daß die Versäumnis der Arbeitszeit zur Betätigung im Wahlvorstand erforderlich war.