Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 18.10.1973 - 3 AZB 40/73 - Beschluß eines Landesarbeitsgerichts; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Rechtsmittel; Gebot des rechtlichen Gehörs
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 18.10.1973, Az.: 3 AZB 40/73
Beschluß eines Landesarbeitsgerichts; Bestimmung des zuständigen Gerichts; Rechtsmittel; Gebot des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 28.09.1973 - 6 AR 48/73
Rechtsgrundlagen:
§ 70 S. 1 ArbGG
§ 93 Abs. 1 BVerfGG
§ 93 Abs. 2 S. 1 BVerfGG
Fundstelle:
DB 1974, 440 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 18.10.1973 - 3 AZB 40/73
Amtlicher Leitsatz:
Gegen den Beschluß eines Landesarbeitsgerichts, der ein zuständiges Gericht bestimmt, ist gemäß § 37 Abs. 2 ZPO, § 70 Satz 1 ArbGG ein Rechtsmittel nicht gegeben. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel darauf gestützt wird, das Landesarbeitsgericht habe das Gebot des rechtlichen Gehörs verletzt.