Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 30.11.1973 - 3 AZR 96/73 - Betriebliche Versorgungsordnung; Kinderzuschlag; Nachträgliche Änderung des Tarifvertrages
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.11.1973, Az.: 3 AZR 96/73
Betriebliche Versorgungsordnung; Kinderzuschlag; Nachträgliche Änderung des Tarifvertrages
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 25.01.1973 - 7 Sa 133/72
Rechtsgrundlagen:
§ 59 BetrVG 1952
§ 67 PersVG Bad.-Württ.
§ 21 Tarifvertrag für den Südwestfunk
§ 34 Tarifvertrag für den Südwestfunk
Fundstellen:
BB 1974, 279
DB 1974, 584-585 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 30.11.1973 - 3 AZR 96/73
Amtlicher Leitsatz:
Eine betriebliche Versorgungsordnung in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung kann vorsehen, daß dem Versorgungsberechtigten Kinderzuschlag gezahlt wird, solange die Voraussetzungen der für die Arbeitnehmer geltenden (tariflichen) Bestimmungen über Kinderzuschläge erfüllt sind. Dann muß ein Versorgungsberechtigter im Rahmen des Angemessenen auch eine ihm nachteilige Aenderung des Tarifvertrages gegen sich gelten lassen.