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BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73 - Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht; Betriebsversammlung
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.03.1974, Az.: 1 ABR 87/73
Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht; Betriebsversammlung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Mannheim 22.02.1973 - 1 BV 9/72 MA
LAG Stuttgart 20.09.1973 - 7 TaBV 5/73
Fundstellen:
AiB 2001, 721 (amtl. Leitsatz)
BB 1974, 1120
DB 1974, 1775-1776 (Volltext mit amtl. LS)
DB 1974, 636 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
Amtlicher Leitsatz:
Die Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht gemäß § 17 Abs. 3 BetrVG 1972 hat nur subsidiäre Bedeutung. Durch die Anrufung des Arbeitsgerichts geht der Betriebsversammlung das ihr nach § 17 Abs. 1 BetrVG 1972 zustehende Recht einen Wahlvorstand zu wählen, jedenfalls solange nicht verlustig, als eine rechtskräftige Entscheidung noch nicht vorliegt.