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BAG, 30.05.1974 - 2 ABR 17/74 - Emfangsbekenntnis; Beweis; Gegenbeweis; Beschlußverfahren; Vordatierung des Empfangsdatums
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.05.1974, Az.: 2 ABR 17/74
Emfangsbekenntnis; Beweis; Gegenbeweis; Beschlußverfahren; Vordatierung des Empfangsdatums
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 17.01.1974 - 7 TaBV 6/73
nachgehend:
Fundstellen:
DB 1974, 1728
DB 1974, 1776 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 30.05.1974 - 2 ABR 17/74
Amtlicher Leitsatz:
Der durch ein Empfangsbekenntnis i. S. des § 212a ZPO begründete Beweis für die Richtigkeit des darin von einem Verfahrensbevollmächtigten eines Beschlußverfahrens bestätigten Empfangsdatums eines Beschlusses kann durch den Gegenbeweis ausgeräumt werden, daß das Empfangsdatum versehentlich vordatiert worden ist (Bestätigung von BAG AP Nr. 1 zu § 212a ZPO und BGH LM Nr. 37 zu § 233 ZPO).