Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 2.1.1 RdSchr. vom 18.03.2020, Sachlicher Geltungsbereich
Tit. 2.1.1 RdSchr. vom 18.03.2020
Gemeinsame Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer
Tit. 2 – Vorrang anderer Regelungen und weiterer Anwendungsbereich der Entsenderegelungen → Tit. 2.1 – Über- und zwischenstaatliches Recht
Tit. 2.1.1 RdSchr. vom 18.03.2020 – Sachlicher Geltungsbereich
Von den Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts werden alle Zweige der Sozialversicherung erfasst, von den Sozialversicherungsabkommen dagegen in der Regel nur einzelne Versicherungszweige. Aus den Übersichten der Anlage 1 sind die Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurden, und der jeweilige sachliche Geltungsbereich des Abkommens - differenziert nach Entsendungen aus Deutschland (Ausstrahlung) und nach Deutschland (Einstrahlung) - ersichtlich (Beispiel 6.3 - Arbeitnehmer E).