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BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 536/73 - Zulagen; Innungskrankenkasse; Dienstordnungsangestellter
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.09.1974, Az.: 4 AZR 536/73
Zulagen; Innungskrankenkasse; Dienstordnungsangestellter
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 30.08.1973 - 4 Sa 470/73
Rechtsgrundlagen:
§ 22 BAT
§ 23 BAT
§ 1 Abs. 1 Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach besoldungsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 1970
§ 6 Abs. 1-2 Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte nach besoldungsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 1970
Fundstelle:
AP Nr 2 zu §§ 22, 23 BAT Zulagen
BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 536/73
Amtlicher Leitsatz:
1. Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach dem TV Zul IKK hat ein Tarifangestellter einer Innungskrankenkasse nur, wenn bei ihm sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, unter denen ein vergleichbarer Dienstordnungsangestellter nach den für ihn anzuwendenden besoldungsrechtlichen Vorschriften die Zulage beanspruchen kann.
2. Innungskrankenkassen im Lande Nordr.-Westf. hatten zwar die rechtliche Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, schon ab 1. Juli 1970 an ihre Dienstordnungsangestellten Zulagen zu zahlen, wie sie das 7. LBesÄndG für die Beamten vorsieht.