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BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73 - Erforderlichkeit; Schulungsveranstaltungen; Bildungsveranstaltungen; Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren; Darlegungspflicht; Beteiligte
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 28.01.1975, Az.: 1 ABR 92/73
Erforderlichkeit; Schulungsveranstaltungen; Bildungsveranstaltungen; Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren; Darlegungspflicht; Beteiligte
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 24.09.1973 - 5 TaBV 4/73
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
DB 1975, 1084 (Kurzinformation)
DB 1975, 1996 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73
Amtlicher Leitsatz:
1. In einem Beschlußverfahren über die Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist die Gewerkschaft nicht Beteiligte; sie ist auch dann nicht Beteiligte, wenn sie Träger dieser Veranstaltung ist.
2. Zur Frage des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren.
3. Zur Frage der Darlegungspflicht des Antragstellers im Beschlußverfahren.