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BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75 - Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag; Anregung des Gerichts; Anpassung an einen veränderten Sachverhalt; Schulung für Betriebsratsmitglieder; Erforderlichkeit
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 20.01.1976, Az.: 1 ABR 44/75
Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag; Anregung des Gerichts; Anpassung an einen veränderten Sachverhalt; Schulung für Betriebsratsmitglieder; Erforderlichkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 14.10.1974 - 10 TaBV 72/73
Rechtsgrundlagen:
§ 89 Abs. 2 ArbGG
§ 37 Abs. 6 BetrVG 1972
§ 37 Abs. 7 BetrVG 1972
§ 40 BetrVG 1972
§ 107 Abs. 1 S. 3 BetrVG 1972
§ 256 ZPO
Fundstellen:
DB 1976, 729-730 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1976, 727 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75
Amtlicher Leitsatz:
1. Erfolgt auf Anregung des Gerichts in der Beschwerdeinstanz des Beschlußverfahrens nach Ablauf der Beschwerdefrist in Anpassung an einen veränderten Sachverhalt der Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag, so muß diese Antragsänderung anerkannt werden.
2. Zur Erforderlichkeit von Schulung für Betriebsratsmitglieder, die zugleich Wirtschaftsausschußmitglieder sind, über Themen, die überwiegend die Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses berühren.