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BAG, 16.07.1976 - 5 AZR 270/75 - Lohnzuschläge; Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Einseitiges Widerrufen; Versprechen einer Leistungszulage ohne Widerrufsvorbehalt
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.07.1976, Az.: 5 AZR 270/75
Lohnzuschläge; Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Einseitiges Widerrufen; Versprechen einer Leistungszulage ohne Widerrufsvorbehalt
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 17.03.1975 - 3 Sa 103/74
Fundstellen:
BB 1976, 1515
DB 1976, 2404 (Volltext mit red./amtl. LS)
BAG, 16.07.1976 - 5 AZR 270/75
Amtlicher Leitsatz:
1. Hat ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Widerrufsvorbehalt eine persönliche Leistungszulage versprochen, so kann er diese Zusage nicht einseitig widerrufen.
2. Hat er die Zulage deshalb versprochen, weil er von dem Arbeitnehmer überdurchschnittliche Leistungen erwartete, so kann er bei einem Nachlassen der Leistungen sein Versprechen auch nicht mit der Begründung widerrufen, nunmehr sei die Geschäftsgrundlage entfallen.