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BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75 - Zeugnis; Notwendiger Inhalt; Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 12.08.1976, Az.: 3 AZR 720/75
Zeugnis; Notwendiger Inhalt; Vollständige Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Düsseldorf 26.09.1975 - 13 Sa 265/75
Fundstelle:
DB 1976, 2211-2213 (Volltext mit red./amtl. LS)
BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 720/75
Amtlicher Leitsatz:
Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt.