Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. B III 3.2 RdSchr. 19l, Hauptberuflich selbstständige außerland- oder außerforstwirtschaftliche Tätigkeit
Tit. B III 3.2 RdSchr. 19l
Gemeinsames Rundschreiben zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. Januar 2020
Tit. B III – Mitgliedschaft von Antragstellern auf eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte → Tit. B III 3 – Ausschluss der Versicherung als Antragsteller auf eine ALG-Rente
Tit. B III 3.2 RdSchr. 19l – Hauptberuflich selbstständige außerland- oder außerforstwirtschaftliche Tätigkeit
Eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller auf eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird nicht begründet, wenn der Rentenantragsteller außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist (§ 2 Absatz 4a KVLG 1989). Die Ausführungen unter B I 1.2 gelten.