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BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 648/79 - Kraftfahrer; Trunkenheit am Steuer; Trunkenheit im Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Vermögensschaden; Schadensersatzanspruch; Haftpflichtversicherung; Haftpflichtversicherungsprämie
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.06.1981, Az.: 3 AZR 648/79
Kraftfahrer; Trunkenheit am Steuer; Trunkenheit im Verkehr; Unfall; Verkehrsunfall; Schadensersatz; Vermögensschaden; Schadensersatzanspruch; Haftpflichtversicherung; Haftpflichtversicherungsprämie
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Berlin 13.10.1978 - 42 Ca 74/77
LAG Berlin 06.04.1979 - 11 Sa 132/78
Fundstellen:
NJW 1982, 846
VersR 1982, 480
BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 648/79
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein Arbeitnehmer als Kraftfahrer durch Trunkenheit am Steuer einen Verkehrsunfall verursacht, so muß er u. a. auch den Vermögensschaden ersetzen, der seinem Arbeitgeber durch die Erhöhung der Haftpflichtversicherungsprämien entsteht.