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BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79 - Einblicksrecht; Vergütungsbestandteil; AUßertarifliche Vergütung; Darlegungspflicht; Presseunternehmen; Gehaltsliste
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 30.06.1981, Az.: 1 ABR 26/79
Einblicksrecht; Vergütungsbestandteil; AUßertarifliche Vergütung; Darlegungspflicht; Presseunternehmen; Gehaltsliste
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamburg 01.11.1978 - 5 TaBV 3/78
Fundstellen:
BAGE 35, 342 - 352
AfP 1981, 481-484
JR 1982, 88
JZ 1982, 211-213 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1982, 123-124 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79
Amtlicher Leitsatz:
1. Das Einblicksrecht des Betriebsrats in die Listen individuell vereinbarter übertariflicher Vergütungsbestandteile und außertariflicher Vergütungen ist nicht davon abhängig, daß der Betriebsrat dafür einen besonderen Anlaß darlegt. Seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (Beschlüsse vom 18.9.1973 - 1 ABR 7/73 BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 28.5.1974 - 1 ABR 101/73 - AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) gibt der Senat auf.
2. Die Eigenart eines Presseunternehmens steht dem Einblicksrecht des Betriebsrats in die Gehaltslisten der Redakteure nicht entgegen.