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BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 258/79 - Sprachunterricht eines Sprachlehrers; Wissenschaftliche Abschlußprüfung; Entsprechende Tätigkeit; Oberstufe; Grundstufe; Mittelstufe; Begründungsfrist für Abschlußprüfung; Berufungsbegründungsfrist
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.11.1981, Az.: 4 AZR 258/79
Sprachunterricht eines Sprachlehrers; Wissenschaftliche Abschlußprüfung; Entsprechende Tätigkeit; Oberstufe; Grundstufe; Mittelstufe; Begründungsfrist für Abschlußprüfung; Berufungsbegründungsfrist
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG München 14.03.1978 - 1 Sa 761/77
Fundstellen:
BAGE 37, 83 - 92
PersV 1983, 436
BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 258/79
Amtlicher Leitsatz:
1. Der Sprachunterricht eines Sprachlehrers mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlußprüfung ist auch dann eine entsprechende Tätigkeit, wenn nicht nur oder überwiegend in der Oberstufe, sondern auch in der Grund- und Mittelstufe unterrichtet wird.
2. Die Begründungsfrist für eine Abschlußprüfung richtet sich nach der konkreten Berufungsbegründungsfrist.