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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81 - Vertragsverlängerung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.03.1982, Az.: 2 AZR 233/81
Vertragsverlängerung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Köln 25.02.1982 - 14 Ca 8658/80
nachgehend:
Fundstellen:
BAGE 39, 1 - 16
DB 1983, 892
BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 2 Abs. 5 TVM, das Bühnenmitglied vor der beabsichtigten Nichtverlängerung zu hören, erfordert die Angabe der dafür maßgeblichen Gründe.
2. Von einer konkreten und nachvollziehbaren Begründung kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn die Nichtverlängerung unter Hinweis auf die Regelung in § 2 Abs. 7 TVM eindeutig aus Anlaß des Intendantenwechsels erfolgt.
3. Bei der Prüfung, ob die Begründung für die Nichtverlängerung den Voraussetzungen entspricht, steht der Tatsacheninstanz ein Beurteilungsspielraum zu.
4. Die nicht ordnungsgemäße Anhörung des Bühnenmitglieds hat die Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsanzeige zur Folge.