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BAG, 27.04.1982 - 4 AZR 272/79 - Urkundliche Beweiskraft; Eigenwertige rechtliche Bedeutung; Berichtigung des Tatbestandes; Revisionsurteil; Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.1982, Az.: 4 AZR 272/79
Urkundliche Beweiskraft; Eigenwertige rechtliche Bedeutung; Berichtigung des Tatbestandes; Revisionsurteil; Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Düsseldorf 20.09.1978 - 9 Ca 3571/78
LAG Düsseldorf 23.01.1979 - 5 Sa 1636/78
Fundstelle:
BAGE 38, 316 - 317
BAG, 27.04.1982 - 4 AZR 272/79
Amtlicher Leitsatz:
1. Da ihm keine urkundliche Beweiskraft zukommt und er keine eigenwertige rechtliche Bedeutung hat, kann die Berichtigung des Tatbestandes eines Revisionsurteils nach ZPO § 320 nicht verlangt werden. Ein entsprechender Antrag ist unzulässig.
2. Ein derartiger Antrag kann jedoch in einen solchen auf Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit (ZPO § 319) umgedeutet werden.