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BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 893/79 - Unterbleiben einer Baustellenbesichtigung; Mängelfeststellungsverfahren; Beweissicherungsverfahren; Haftungsausschluß
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.09.1983, Az.: 7 AZR 893/79
Unterbleiben einer Baustellenbesichtigung; Mängelfeststellungsverfahren; Beweissicherungsverfahren; Haftungsausschluß
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Bayreuth 12.12.1978 - 1 Ca 143/78
LAG Nürnberg 24.04.1979 - 2 Sa 166/78
Fundstellen:
BAGE 44, 101 - 107
DB 1984, 1686
JR 1985, 220
VersR 1985, 48 (red. Leitsatz)
BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 893/79
Amtlicher Leitsatz:
Das in § 12 Nr. 2 des Zusatztarifvertrages für das Fliesen- und Plattenlegergewerbe in Bayern vom 29. Juli 1975 geregelte Mängelfeststellungsverfahren ist ein Beweissicherungsverfahren besonderer Art. Seine Nichtbeachtung führt daher nicht ohne weiteres zum Haftungsausschluß der Arbeitnehmer.