Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. XI.6 RdSchr. 19i, Weitergehende Informationen
Tit. XI.6 RdSchr. 19i
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG
Tit. XI.0 – Anmerkungen
Tit. XI.6 RdSchr. 19i – Weitergehende Informationen
Derzeit ist geplant, weitere leistungsrechtliche Hinweise zum Umgang mit den Härtefallregelungen im Rahmen der Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht rechtzeitig vor Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung zu beraten und ein einheitliches Verfahren abzustimmen. Weitere offen gebliebene Umsetzungsfragen werden bei Bedarf in den routinemäßigen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene beraten.