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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R u. a.
Bundessozialgericht
Urt. v. 04.06.2019, Az.: B 12 R 11/18 R u. a.
Sozialversicherung: Honorarärzte können in einer Klinik nicht "frei" arbeiten
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind dabei normalerweise nicht selbstständig. Für sie muss der Klinikbetreiber Sozialversicherungsbeiträge abführen. Solche Ärzte können nicht von vornherein „wegen der besonderen Qualität der ärztlichen Heilkunde als Dienst höherer Art“ von der Beitragspflicht ausgeschlossen werden. Entscheidend sei, ob die Ärzte „weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind“. Und das ist bei einer Tätigkeit in einem Krankenhaus der Fall, weil „dort ein hoher Grad der Organisation herrscht, auf die die Mediziner keinen eigenen, unternehmerischen Einfluss haben“.
Quelle: Wolfgang Büser
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Dortmund - 20.02.2015 - AZ: S 34 R 2153/13
LSG Bayern - 06.07.2017 - AZ: L 14 R 5064/16
LSG Nordrhein-Westfalen - 23.11.2017 - AZ: L 5 KR 490/15
LSG Bayern - 22.03.2018 - AZ: L 7 R 5059/17
LSG Nordrhein-Westfalen - 09.05.2018 - AZ: L 8 R 234/15
nachgehend:
BSG - 04.06.2019 - AZ: B 3 KS 2/18 R
BSG - 04.06.2019 - AZ: B 12 R 14/18 R
BSG - 04.06.2019 - AZ: B 12 R 22/18 R
BSG - 04.06.2019 - AZ: B 12 R 5/19 R