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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/93 - Betriebsübergang; Unterrichtung durch Arbeitgeber; Rechtzeitigkeit; Widerspruch nach Übergang möglich; Rückwirkung des Widerspruchs; Erklärungsempfänger
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.04.1993, Az.: 2 AZR 50/93
Betriebsübergang; Unterrichtung durch Arbeitgeber; Rechtzeitigkeit; Widerspruch nach Übergang möglich; Rückwirkung des Widerspruchs; Erklärungsempfänger
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
NJW 1994, 2245
NZA 1994, 360
ZIP 1994, 389
BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 50/93
Amtlicher Leitsatz:
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig über den bevorstehenden Betriebsübergang unterrichtet wurde, kann, ohne rechtsmißbräuchlich zu handeln, noch nach Betriebsübergang sein Widerspruchsrecht ausüben. Dieser Widerspruch, der auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirkt, kann sowohl dem Betriebsveräußerer als auch dem Betriebserwerber gegenüber erklärt werden.