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BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - Vor-GmbH; Geschäftsführer; Beschäftigungsverhältnis
Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 13.05.1996, Az.: 5 AZB 27/95
Vor-GmbH; Geschäftsführer; Beschäftigungsverhältnis
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt/M. 14.07.1995 - 16 Ta 233/95
Fundstellen:
AuR 1996, 376 (amtl. Leitsatz)
BB 1996, 1774 (Volltext mit amtl. LS)
BB 1996, 1512 (amtl. Leitsatz)
EWiR 1996, 773 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
GmbHR 1996, 681-682 (Volltext mit amtl. LS)
JR 1997, 220
NJW 1996, 2678 (Volltext mit amtl. LS) "Rechtsweg"
NZA 1996, 952 (Volltext mit amtl. LS)
RdA 1996, 327 (amtl. Leitsatz)
ZIP 1996, 1311-1312 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95
Amtlicher Leitsatz:
Der Geschäftsführer einer Vor-GmbH gilt nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als deren Arbeitnehmer.