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BSG, 27.08.1965 - 3 RK 38/62 - Aufhebung eines Rentenbescheides; Rückwirkende Aufhebung; Beendung des Rentenstreits durch Vergleich; Kassenmitgliedschaft bis Vergleich
Bundessozialgericht
Urt. v. 27.08.1965, Az.: 3 RK 38/62
Aufhebung eines Rentenbescheides; Rückwirkende Aufhebung; Beendung des Rentenstreits durch Vergleich; Kassenmitgliedschaft bis Vergleich
Fundstelle:
SozR Nr 2 zu § 312 RVO
BSG, 27.08.1965 - 3 RK 38/62
Amtlicher Leitsatz:
Wird in einem Verfahren nach RVO § 1744 der Rentenbescheid rückwirkend aufgehoben und wird der über die Berechtigung der Aufhebung folgende Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet, wonach sich der Rentner mit der Einstellung des Rentenbezuges in einer zurückliegenden Zeit einverstanden erklärt, so besteht die Vollmitgliedschaft des Rentners in der Krankenversicherung in entsprechender Anwendung des RVO § 312 Abs. 2 bis zum Abschluß des Vergleichs fort.