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BSG, 24.11.1967 - 3 RK 81/64 - Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis; Versicherungsfall nach Ausscheiden; Weiterversicherung; Nachwirkung des früheren Versicherungsverhältnisses; Entfallen der Nachwirkung; Krankengeldanspruch
Bundessozialgericht
Urt. v. 24.11.1967, Az.: 3 RK 81/64
Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis; Versicherungsfall nach Ausscheiden; Weiterversicherung; Nachwirkung des früheren Versicherungsverhältnisses; Entfallen der Nachwirkung; Krankengeldanspruch
Fundstelle:
SozR Nr 7 zu § 214 RVO
BSG, 24.11.1967 - 3 RK 81/64
Amtlicher Leitsatz:
Hat ein Versicherter für einen nach dem Ausscheiden aus dem Versicherungsverhältnis eingetretenen Versicherungsfall Anspruch auf Kassenleistungen auf Grund einer Weiterversicherung nach RVO § 313 Abs. 2, so entfällt die Nachwirkung aus dem früheren Versicherungsverhältnis gemäß RVO § 214. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte aus dem Weiterversicherungsverhältnis keinen Anspruch auf Krankengeld hat, ihm jedoch bei Anwendbarkeit des RVO § 214 ein Anspruch auf Krankengeld zustünde (Ergänzung zu BSG 27.06.1961 3 RK 62/59 = BSGE 14, 278 = SozR Nr. 4 zu § 182 RVO und SozR Nr. 4 zu § 214 RVO).