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BSG, 12.11.1969 - 4 RJ 117/69 - Landessozialgerichtsurteil; Wiederaufnahmeklage; Klageantrag beim erstinstanzlichen Sozialgericht; Eingang beim Landessozialgericht; Einhaltung der Notfrist
Bundessozialgericht
Urt. v. 12.11.1969, Az.: 4 RJ 117/69
Landessozialgerichtsurteil; Wiederaufnahmeklage; Klageantrag beim erstinstanzlichen Sozialgericht; Eingang beim Landessozialgericht; Einhaltung der Notfrist
Fundstellen:
BSGE 30, 126 - 129
MDR 1970, 365 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1970, 966-967 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 12.11.1969 - 4 RJ 117/69
Amtlicher Leitsatz:
Ist die Wiederaufnahmeklage gegen ein Urteil eines LSG bei dem in erster Instanz mit dem Rechtsstreit befaßten SG erhoben worden, so ist sie nicht schon deshalb unzulässig, weil sie nicht vor Ablauf der Notfrist von einem Monat bei dem LSG eingegangen ist.