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BSG, 28.07.1972 - 8 RV 127/72 - Ersatzanspruch; Regreß; Zahnersatz; Krankenkasse; Zuschuß; Irrtum; Versorgungsverwaltung; Zuständigkeit
Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1972, Az.: 8 RV 127/72
Ersatzanspruch; Regreß; Zahnersatz; Krankenkasse; Zuschuß; Irrtum; Versorgungsverwaltung; Zuständigkeit
Rechtsgrundlagen:
Fundstelle:
SozR Nr 5 zu § 14 BVG
BSG, 28.07.1972 - 8 RV 127/72
Amtlicher Leitsatz:
Hat die KK ohne eigenes Verschulden irrtümlich zu den Kosten von Zahnersatz einen Zuschuß geleistet, obwohl die Versorgungsverwaltung für die Gewährung von Zahnersatz nach BVG § 14 Abs 1 ausschließlich zuständig war, so hat die KK nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts einen Ersatzanspruch gegen die Versorgungsverwaltung; dieser Anspruch ist weder durch die besonderen Vorschriften über die Ersatzansprüche der BVG §§ 19, 20 und 81b ausgeschlossen, noch unterliegt er der kurzen Verjährung des BVG § 21 Abs 2.