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BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71 - Zweck der Heirat; Eheschließung; Versorgung; Vermutung; Entkräftung; Abwägung
Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1973, Az.: 5 RKnU 11/71
Zweck der Heirat; Eheschließung; Versorgung; Vermutung; Entkräftung; Abwägung
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BSGE 35, 272 - 276
MDR 1973, 883 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1973, 1996-1998 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71
Amtlicher Leitsatz:
Die Vermutung des RVO § 594 ist nur dann widerlegt, wenn die Abwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, daß es insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen.