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BSG, 19.12.1973 - 7 RKg 11/71 - Körperschaft öffentliches Recht; Waldgenossenschaften; Altdeutsches Recht; Öffentliche Hand; Zielsetzung einer Unternehmung; Daseinsvorsorge
Bundessozialgericht
Urt. v. 19.12.1973, Az.: 7 RKg 11/71
Körperschaft öffentliches Recht; Waldgenossenschaften; Altdeutsches Recht; Öffentliche Hand; Zielsetzung einer Unternehmung; Daseinsvorsorge
Fundstelle:
SozR Nr 14 zu § 7 BKGG
BSG, 19.12.1973 - 7 RKg 11/71
Amtlicher Leitsatz:
1. Zur Frage, wann Waldgenossenschaften altdeutschen Rechts nach Aufgaben und Zielsetzung Körperschaft des öffentlichen Rechts sind.
2. Von BKGG § 7 Abs 1 Nr 4 werden Unternehmungen nicht erfaßt, die nach ihrer Zielsetzung nicht mehr zur öffentlichen Hand zu rechnen sind, weil ihr Betätigungsfeld nicht im Bereich der Daseinsvorsorge liegt und für das wirtschaftliche Ergebnis letztlich auch nicht allein die öffentliche Hand einzustehen hat (Weiterentwicklung von BSG 20.11.1970 7 RKg 18/68 = BSGE 32, 102, 103; BSG 30.01.1973 7 RKg 31/70 = BSGE 35, 156, 159).