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BSG, 16.03.1978 - 10 RV 7/77 - Rentenkapitalisierungsvertrag; Wirksamkeit; Nichtigkeit; Gegenzeichnung der Lastenausgleichsbank; Rückforderung
Bundessozialgericht
Urt. v. 16.03.1978, Az.: 10 RV 7/77
Rentenkapitalisierungsvertrag; Wirksamkeit; Nichtigkeit; Gegenzeichnung der Lastenausgleichsbank; Rückforderung
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Reutlingen 01.06.1976 - S 7 V 472/74
LSG Stuttgart 16.12.1976 - L 12 V 1195/76
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 2 KOVRentKapG
§ 2 Abs. 2 S. 2 KOVRentKapG
§ 4 Abs. 2 KOVRentKapG
§ 4 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 KOVRentKapG
Fundstelle:
SozR 3100 § 72 Nr 3
BSG, 16.03.1978 - 10 RV 7/77
Amtlicher Leitsatz:
Ein erst nach dem Tode des Versorgungsberechtigten durch Gegenzeichnung der Lastenausgleichsbank zustande gekommener Rentenkapitalisierungsvertrag ist nichtig; ein bereits ausgezahlter Kapitalabfindungsbetrag unterliegt der Rückforderung durch die zuständige Versorgungsbehörde (Anschluß an BSG 14.03.1975 10 RV 333/74).