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BSG, 30.08.1979 - 8a RU 72/78 - Betreuende Tätigkeit; Hilfeleistung; Gefälligkeit; Unternehmerische Gestaltungsfreiheit; Dienstleistungsgewerbe
Bundessozialgericht
Urt. v. 30.08.1979, Az.: 8a RU 72/78
Betreuende Tätigkeit; Hilfeleistung; Gefälligkeit; Unternehmerische Gestaltungsfreiheit; Dienstleistungsgewerbe
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Lübeck 08.06.1976 - S 1 U 16/75
LSG Schleswig 19.04.1978 - L 4 U 45/76
Fundstelle:
SozR 2200 § 548 Nr 47
BSG, 30.08.1979 - 8a RU 72/78
Amtlicher Leitsatz:
Die betreuende Tätigkeit eines Unternehmers (Gastwirts) hängt mit dem Unternehmen (Dienstleistungsgewerbe) - im Gegensatz zu einer allgemein - menschlichen Hilfeleistung oder reinen Gefälligkeit (BSG 14.10.1955 2 RU 54/54 = BSGE 1, 258, 261) - eng zusammen, wenn sie aus gegebenem Anlaß den näheren Umständen entsprechend betriebsbezogen und nach Art und Umfang des Unternehmens, wie es tatsächlich betrieben wird, angemessen ist. Sie kann im Rahmen der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit darin bestehen, daß der Unternehmer einen angetrunkenen, fast 70-jährigen Stammgast über die am Unternehmen vorbeiführende, verkehrsreiche, mit einem Fußgängerüberweg versehene Straße geleitet.