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BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 2/79 - Berufsausbildungsbeihilfe; Berufung; Unselbständige Anschlußberufung; Abbruch einer Bildungsmaßnahme
Bundessozialgericht
Urt. v. 11.12.1979, Az.: 7 RAr 2/79
Berufsausbildungsbeihilfe; Berufung; Unselbständige Anschlußberufung; Abbruch einer Bildungsmaßnahme
BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 2/79
Amtlicher Leitsatz:
1. Wenn das SG die Bundesanstalt für Arbeit (BA), die dem Kläger Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt, zur Leistung einer höheren BAB verurteilt hat und die BA dagegen Berufung einlegt, betrifft diese die Höhe der Leistung iS SGG § 147.
2. Die unselbständige Anschlußberufung ist unwirksam (ZPO § 522 Abs. 1), wenn sie nur einen von mehreren prozessual selbständigen Ansprüchen betrifft, hinsichtlich dessen die Berufung unzulässig ist.
3. Nach dem Abbruch einer Bildungsmaßnahme bedarf es für die Förderung einer neuen Bildungsmaßnahme mit anderem Ziel eines neuen Antrags, auch wenn beide Bildungsmaßnahmen beim selben Maßnahmeträger durchgeführt werden.