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BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79 - Wiedererkrankung; Übergangsgeld; Mindestversicherungssumme; Selbständiger
Bundessozialgericht
Urt. v. 08.05.1980, Az.: 8a RU 56/79
Wiedererkrankung; Übergangsgeld; Mindestversicherungssumme; Selbständiger
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Bremen 15.03.1978 - SU 130/77
LSG Bremen 22.03.1979 - L 2 U 15/78
nachgehend:
BVerfG 07.10.1980 - 1 BvR 911/80
Rechtsgrundlagen:
Fundstelle:
SozR 2200 § 561 Nr 6
BSG, 08.05.1980 - 8a RU 56/79
Amtlicher Leitsatz:
Bei einem freiwillig versicherten Selbständigen, dessen Versicherung bei einer Wiedererkrankung an Unfallfolgen erloschen ist, bemißt sich das Übergangsgeld nach der satzungsmäßigen Mindestversicherungssumme, jedenfalls dann, wenn die Satzung keine andere Regelung enthält.