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BSG, 22.05.1985 - 1 RK 5/84 - Übernahme der Fahrkosten; Fahrkosten; Krankentransport; Krankenfahrt; Einsatz des eigenen Kfz; Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung
Bundessozialgericht
Urt. v. 22.05.1985, Az.: 1 RK 5/84
Übernahme der Fahrkosten; Fahrkosten; Krankentransport; Krankenfahrt; Einsatz des eigenen Kfz; Rechtmäßigkeit einer Aufsichtsanordnung
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Itzehoe 28.03.1984 - S 5 Kr 14/83
Fundstelle:
SozR 2200 § 194 Nr 12
BSG, 22.05.1985 - 1 RK 5/84
Amtlicher Leitsatz:
Die Übernahme der Fahrkosten nach § 194 RVO ist bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann nach den Sätzen des § 6 Abs 1 (und Abs 3) BRKG zu bemessen, wenn der Einsatz des eigenen Kfz eine ansonsten notwendige Krankenfahrt/Krankentransport erübrigt (Fortführung von BSG 3.6.1981 3 RK 10/79 = BSGE 52, 23 = SozR 2200 § 194 Nr 6).