Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 06.11.1985 - 9a RV 48/83 - Versorgungskrankengeld; Arbeitsentgelt; Stundenweise Tätigkeit
Bundessozialgericht
Urt. v. 06.11.1985, Az.: 9a RV 48/83
Versorgungskrankengeld; Arbeitsentgelt; Stundenweise Tätigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Detmold 26.03.1982 - S 18 V 260/81
LSG Essen 23.06.1983 - L 7 V 85/82
Rechtsgrundlagen:
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 RehaAnglG
§ 13 Abs. 2 RehaAnglG
§ 18 Abs. 1 S. 1 RehaAnglG
§ 18 Abs. 2 RehaAnglG
Fundstelle:
SozR 3100 § 16f Nr 3
BSG, 06.11.1985 - 9a RV 48/83
Amtlicher Leitsatz:
Auch wenn der Berechtigte durch eine stundenweise Tätigkeit während des Bezuges von Versorgungskrankengeld Arbeitsentgelt erhält, ist das Versorgungskrankengeld nach § 16f Abs 1 S 1 BVG zu kürzen.