Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 26.09.1986 - 2 RU 60/85 - Gewerbsmäßige Bauarbeiten; Bestandssicherung des Unternehmens; Abgrenzung
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.09.1986, Az.: 2 RU 60/85
Gewerbsmäßige Bauarbeiten; Bestandssicherung des Unternehmens; Abgrenzung
Rechtsgrundlage:
Fundstelle:
NZA 1987, 286
BSG, 26.09.1986 - 2 RU 60/85
Amtlicher Leitsatz:
Für die Abgrenzung der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten i. S. des § 729 II RVO von gewerbsmäßigen Bauarbeiten ist die Bestandssicherung des die Bauarbeiten ausführenden Unternehmens entscheidend.