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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 14 PpSG, Inkrafttreten
Art. 14 PpSG
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)
Bundesrecht
Art. 14 PpSG – Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am 1. Januar 2019 in Kraft.
(3) Artikel 11 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 21 und Artikel 13a treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(4) Artikel 3 tritt am 2. Januar 2019 in Kraft.
(5) Die Artikel 10 und 12 treten am 1. Januar 2020 in Kraft.
(6) Artikel 7 Nummer 19 tritt am 1. April 2020 in Kraft.