Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5.2.2.4 RdSchr. 18d, Pensionskasse
Tit. 5.2.2.4 RdSchr. 18d
Gemeinsames Rundschreiben betr. beitragsrechtliche Beurteilung von Beiträgen und Zuwendungen zum Aufbau betrieblicher Altersversorgung
Tit. 5.2 – Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen → Tit. 5.2.2 – Pauschal besteuerte Zuwendungen an Pensionskassen und für Direktversicherungen
Tit. 5.2.2.4 RdSchr. 18d – Pensionskasse
Für Zuwendungen an eine Pensionskasse, die nach § 40b a. F. EStG pauschal besteuert werden, gelten die Aussagen unter Ziffer 5.2.2.2 entsprechend.