Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 7 RdSchr. 17i
Tit. 7 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 7 – Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes
Tit. 7 RdSchr. 17i
Beispiele zur Berechnung aus dem Arbeitsentgelt sind zur besseren Übersicht im Abschnitt 8.2 "Beispiele zur Berechnung und Zahlung von Kinderkrankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" zusammengefasst.