Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 9.5.5 RdSchr. 17i, Bezug von Mutterschaftsgeld
Tit. 9.5.5 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 9.5 – Bezug von anderen Entgeltersatzleistungen → Tit. 9.5.5 – Bezug von Mutterschaftsgeld
Tit. 9.5.5 RdSchr. 17i – Bezug von Mutterschaftsgeld
Bei einer Erkrankung des Kindes nach § 45 Abs. 1 SGB V besteht während des Bezuges von Mutterschaftsgeld kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, da die Mutter nicht zur Betreuung des erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt. Die Ruhensregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V greift insofern nicht.