Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 9.7 RdSchr. 17i, Familienpflegezeit
Tit. 9.7 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 9 – Zusammentreffen mit anderen Leistungen und Ruhen des Anspruchs auf Kinderkrankengeld
Tit. 9.7 RdSchr. 17i – Familienpflegezeit
Während einer Familienpflegezeit besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld (s. Abschnitt 4.3.1.10 "Beschäftigte mit Familienpflegezeit"). Daher kommt die Ruhensregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 6 SGB V nicht zum Tragen.