Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 7.3.4 RdSchr. 17i, Berechnung bei unständig/kurzzeitig Beschäftigten
Tit. 7.3.4 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 7 – Berechnung und Höhe des Kinderkrankengeldes → Tit. 7.3 – Berechnung für besondere Personenkreise
Tit. 7.3.4 RdSchr. 17i – Berechnung bei unständig/kurzzeitig Beschäftigten
Bei unständig bzw. kurzzeitig Beschäftigten ist das Kinderkrankengeld aus dem ausgefallenen Nettoarbeitsentgelt aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt entsprechend der Ausführungen des Abschnittes 7.2 "Berechnung aus dem Arbeitsentgelt" zu berechnen.