Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.3.1.16.1 RdSchr. 17i, Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Tit. 4.3.1.16.1 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 4.3.1 – Besondere anspruchsberechtigte Personenkreise → Tit. 4.3.1.16 – Versicherte, die sich in Elternzeit befinden
Tit. 4.3.1.16.1 RdSchr. 17i – Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Ein Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nach § 45 Abs. 4 SGB V besteht auch während der Elternzeit, sofern die schwere Erkrankung des Kindes vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld und der Elternzeit eingetreten ist und der daraus entstandene Krankengeldanspruch durchgängig bestand und nur für die Zeit des Mutterschaftsgeldbezuges nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V ruhte (vgl. Bundessozialgericht [BSG] vom 18.02.2016 - B 3 KR 10/15 R -; Näheres s. Abschnitt 9.4 "Elternzeit").