Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.3.1.11.4 RdSchr. 17i
Tit. 4.3.1.11.4 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 4.3.1.11 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III → Tit. 4.3.1.11.4 – Beziehende einer Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
Tit. 4.3.1.11.4 RdSchr. 17i
(1) Versicherte, die nur deshalb kein Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen, weil ihr Anspruch darauf wegen einer Entlassungsentschädigung nach § 158 SGB III ruht, haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, da sie - anders als bei einer Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung - nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
(2) Die Ausführungen der Abschnitte 9.3 "Entlassungsentschädigung" und 9.16 "Übersicht "Zusammentreffen mit anderen Leistungen"" sind zu beachten.