Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.3.1.8 RdSchr. 17i, Teilnehmende an Freiwilligendiensten
Tit. 4.3.1.8 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 4.3 – Anspruchsberechtigter Personenkreis → Tit. 4.3.1 – Besondere anspruchsberechtigte Personenkreise
Tit. 4.3.1.8 RdSchr. 17i – Teilnehmende an Freiwilligendiensten
Für Teilnehmende an Freiwilligendiensten (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr), welche einen Anspruch auf Arbeitsentgelt (ggf. ausschließlich auf Sachbezüge in Form von Verpflegung und/oder Unterkunft) haben, besteht ein Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Die Ausführungen des Abschnittes 9.11 "Ruhen bei Teilnehmenden an Freiwilligendiensten" sind zu berücksichtigen.