Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.2 RdSchr. 17f, Aufzeichnungspflichten
Tit. 4.2 RdSchr. 17f
Gemeinsames Rundschreiben "Haushaltsscheck-Verfahren" in der Fassung ab 1. Januar 2018
Tit. 4 – Verfahren beim Arbeitgeber
Tit. 4.2 RdSchr. 17f – Aufzeichnungspflichten
(1) Arbeitgeber, die das Haushaltsscheck-Verfahren nutzen, müssen der Minijob-Zentrale keinen Beitragsnachweis einreichen (§ 28f Absatz 3 Satz 1 2. Halbsatz SGB IV). Anders als bei gewerblichen Arbeitgebern, berechnet bei diesem Verfahren die Minijob-Zentrale die Abgaben für den Privathaushalt.
(2) Arbeitgeber werden nach § 28p Absatz 10 SGB IV wegen der beschäftigten Arbeitnehmer in Privathaushalten nicht geprüft. Im Übrigen sind Privathaushalte von der Führung von Entgeltunterlagen freigestellt (§ 28f Absatz 1 Satz 2 SGB IV). Sie werden wegen der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer auch nicht nach § 28p Absatz 10 SGB IV vom Rentenversicherungsträger geprüft.