Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
§ 3 SV-RechgrV 2018, Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
§ 3 SV-RechgrV 2018
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)
Bundesrecht
§ 3 SV-RechgrV 2018 – Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
(1) 1Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2018
- 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 78.000 Euro und monatlich 6.500 Euro,
- 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 96.000 Euro und monatlich 8.000 Euro.
2Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2018 - 31. 12. 2018" um die Jahresbeträge ergänzt.
(2) 1Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2018
- 1.
in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 69.600 Euro und monatlich 5.800 Euro,
- 2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 85.800 Euro und monatlich 7.150 Euro.
2Die Anlage 2a zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird für den Zeitraum "1. 1. 2018 - 31. 12. 2018" um die Jahresbeträge ergänzt.