Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 9.5.4 RdSchr. 17j, Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld
Tit. 9.5.4 RdSchr. 17j
Gemeinsames Rundschreiben vom 06./07.12.2017 in der Fassung vom 23.03.2022 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Tit. 9. – Mutterschaftsgeld → Tit. 9.5 – Ruhen des Mutterschaftsgeldes
Tit. 9.5.4 RdSchr. 17j – Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III) ruht während der Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld.
(2) Mangels einer Ruhensvorschrift in § 24i Abs. 4 SGB V kommt es während einer Sperrzeit der Bundesagentur für Arbeit auch zu einer Zahlung des Mutterschaftsgeldes, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind (vgl. Abschnitt 9.3.1.1 "Nicht-Arbeitnehmerinnen").